Die Super KI ChatGPT wurde mit dem Wissen der Menschheit trainiert. Darauf sind die Erschaffer besonders stolz. Können Sie auch sein. Die Ergebnisse sind schon ziemlich beeindruckend. Fast so, als hätte ein Mensch sie geschrieben. Ein Mensch..? Moment mal!

Wenn ein Mensch einen Text verfasst, der eine „gewisse Schöpfungshöhe“ hat, dann gilt er als Urheber dieses Textes. Wie ist das denn bei ChatGPT? Kann eine KI der Urheber sein? Und vor allem, ist die nötige Schöpfungshöhe erreicht? Dazu könnten wir mal ein paar Prominente befragen, die mit dem Thema Erfahrungen haben. (Und ihren Doktortitel zurückgeben mussten). Aber schauen wir uns das lieber direkt für ChatGPT an.

Erreicht ChatGPT überhaupt die Schöpfungshöhe? Das kann man so pauschal wohl nicht sagen. Fragt man nach einem Backrezept und die KI spuckt einfach eine „geklaute“ Info von Chefkoch aus, ist das sicher nicht die nötige Eigenkreation. Aber bittet man die KI, ein Gedicht zu schreiben, sieht es möglicherweise anders aus. Falls die Zeilen nicht irgendwo geschickt kopiert wurden, sondern tatsächlich von ChatGPT selbst zusammengesetzt, könnte es zumindest theoretisch eine eigene Schöpfung sein.

Aber das nützt dir wahrscheinlich wenig. Denn die Rechtsprechung ist da ziemlich eindeutig. Ich zitiere da mal auszugsweise:

Urheber im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes gemäß § 7 UrhG, ist ein menschlicher Schöpfer, der … ein Werk geschaffen hat, das seine eigene geistige, materielle, intellektuelle, jedenfalls persönliche Schöpfung darstellt, … Persönlicher Schöpfer ist also, wer als Autor, Verfasser, Herausgeber eines Sammelwerkes, Maler, Bildhauer, Medailleur, Komponist, Choreograf, Modeschöpfer oder Erfinder produktiv war.

Kein Urheber ist der Ideengeber oder Initiator eines Werks, da die Idee zu einem Werk urheberrechtlich keine Schöpfung ist.

Wikipedia

Damit sind zwei Punkte recht eindeutig. Zum einen ist ChatGPT kein Mensch. Und kann damit per Gesetz gar kein Urheber sein. Nun könnte man ja sagen, der Urheber wäre der Mensch, der den Prompt eingegeben hat. Aber der ist ja eigentlich nur der Initiator oder Ideengeber, denn den Text selbst hat er nicht erschaffen. Und auch da, zweiter Punkt, ist das Gesetz eindeutig. Der Initiator ist nicht der Urheber.

Tja, wie das nun juristisch zu bewerten ist, das wird sicher eine spannende Frage werden. Und zwar eine, mit der sich unsere Gerichte sehr bald sehr oft auseinandersetzen dürften. Denn spätestens wenn die Sorte Anwalt, die auch wegen Google Fonts Abmahnungen verschickt, das Thema auf den Schirm bekommt, wird das Land mit ziemlicher Sicherheit mit halbseidenen Rechte-Forderungen gegen ChatGPT Nutzer nur so überflutet werden.

Fazit:

Aktuell herrscht bei KI Themen eine reine Wildwest Stimmung und alle sind beeindruckt. Aber ChatGPT klaut munter überall seine Infos zusammen. Die Gefahr, mit einem Plagiat zu arbeiten, wenn man CHatGPT Texte produktiv einsetzt, ist aktuell sehr gross. Und wahrscheinlich sind mit ChatGPT erstellte Texte urheberrechtlich nicht schützbar. Beides bringt hohe rechtliche Unsicherheit, die man im Business unbedingt vermeiden sollte.

ChatGPT ist noch eine Beta. Technisch und rechtlich…


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